1.2. Der Datenbegriff |
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Letztmalig dran rumgefummelt: 03.05.16 20:11:41 |
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Der
Datenbegriff ist zu einer Basis unserer modernen Informationsgesellschaft
geworden, wobei er leider falsch und mit ungenügendem Hintergrundwissen
angewandt wird. Lustig ist natürlich auch, zu sehen wie ängstlich der
unwissende Mitbürger mit solchen Informationen umgeht. Besonders sensibel
sind natürlich heutzutage Daten (also Informationen), bei welchen es um
Geld bzw. andere private Befindlichkeiten geht - und gerade hier erkennen wir auch den aktuellen Bildungsstand
einer Nation. Deshalb hier mal ein alles beschreibendes Zitat.
„Die Leute haben Angst vor’m Bezahlen mit der Kreditkarte beim Online-Shopping, schmeißen aber nach dem Tanken ihre Quittung in den nächsten Papierkorb.“ Thilo Zieschang Geschäftsführer der Unternehmensberatung Eurosec GmbH |
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1. Datendefinition 2. Arten von Daten 3. Eigenschaften personenbezogener Daten 4. Datenschutzbestimmungen sowie auch rechtliche Probleme 5. Verwandte Themen |
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Datenbankentheorie zu erkennen und Datenbasen auf einem konkreten DBMS zu entwickeln ist kein Spaziergang - dahinter stecken mathematische Denk- und Abstraktionsvermögen und eine gute Portion Erfahrung | ||||||
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Erste Aufgabe einer Datenbank ist das schnelle Auffinden von Informationen - nicht das Halten von Daten | ||||||
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Quellen:
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1. Datendefinition |
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Daten (lateinisch Data) - ursprünglich geschichtliche Zeitangaben; heute allgemeine Bezeichnung für die Zahlenwerte der Merkmalsgrößen von physikalisch- technischen Objekten (Kenn-Daten), Ereignissen, Prozessen und Abläufen (z. B. Betriebs-Daten bei techn. Vorgängen und Geräten, Bahn-Daten der Bewegungen von Raumflugkörpern). In der Datenverarbeitung versteht man unter Daten anfallende Informationen, die sich in einer maschinell verarbeitbaren Form darstellen lassen. |
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Im
Sinne der Informatik kann die Definition nach Standard DIN
44300 Teil 2 als allgemeine Grundlage angesehen werden:
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Erstens wird bei der Programmierung zwischen den Datendeklarationen und ausführbaren Anweisungen eines Quellcodes unterschieden. Zur Laufzeit eines Programms wird der zur Verfügung stehende Speicher zwischen Daten (Konstanten und Variablen) und den Befehlen aufgeteilt. |
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Eine zweite Betrachtungsweise setzt den Begriff der Daten mit den Eingaben (Eingangsinformationen) für ein beliebiges Programm gleich und grenzt damit diese von den Ergebnissen (Ausgabeinformationen) des Programms ab. |
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In der dritten Betrachtungsweise nutzt man den Begriff Daten zur Abgrenzung von sprachlichen oder bildlichen Informationen (z. B. Datenverarbeitungsprogramme im Unterschied zu Text- und Bildverarbeitungsprogrammen). Diese Abgrenzung ergab sich historisch aus den im hohen Maße starren Festlegungen klassischer Datenverarbeitungsprogramme hinsichtlich der erlaubten Eingabe- und Bearbeitungsformate der Informationen. |
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Die zahlreichen anderen Funktionen des Hauptfensters sollen uns erst später genauer interessieren. |
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Kurz gesagt - Daten sind 1. Allgemeiner Begriff für Informationen, die als alphanumerische und syntaktische Regeln entsprechende Zeichen mittels eines Programmes in einem Rechner verarbeitet werden können. Dabei stellen Daten nicht nur Werte, sondern auch Verarbeitungsgrößen dar. Sie können Texte in Textverarbeitungssystemen oder selbst komplette Quellprogramme in Übersetzern sein (Interpreter oder Compiler)! 2. Darstellung von Fakten und Konzepten in einer Weise, die für die menschliche und/oder maschinelle Kommunikation, Interpretation oder Verarbeitung von Bedeutung sind! |
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Daten sind logisch gruppierte Informationseinheiten
die zwischen Systemen übertragen werden oder auf Systemen gespeichert sind. „Daten sind Informationen, die durch Zeichen oder kontinuierliche Funktionen aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen zum Zweck der Verarbeitung dargestellt werden.“ (DIN 44300, Nr. 19) - in der Informatik meist in digitaler Form - dafür werden Informationen codiert (ASCII, ANSI, Unicode, Integer- und Gleitkommazahlen, ...) Codierung folgt Regeln (Syntax) Bedeutung von Daten (Semantik) ist kontextabhängig und Deutung kann subjektiv sein |
2. Arten von Daten |
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Daten sind nicht gleich Daten - sie treten uns mit verschiedenem Charakter, Sinn, Eigenschaften, Schutzwürdigkeit, Zugriffsrechten und Quellen entgegen. Daten laufen Gefahr, in unserer Zeit "allmächtig" zu werden und ihre Verfügbarkeit bedeutet auch Macht - zumindest aber Einfluss. |
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Industrielle und wissenschaftliche Daten
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Personenbezogene Daten
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spielen in der Datenverarbeitung eine besondere Rolle, da hier nicht mit
abstrakten Werten, sondern mit dem Menschen und seinen Daten gearbeitet wird.
Deshalb wurde in der Bundesrepublik auch das „Gesetz zum Schutz der
personenbezogenen Daten“ verabschiedet. Dieses findet Anwendung in solch
sensiblen Wirtschaftsbereichen wie:
In der Schule und an Universitäten zum
Zweck
In Banken zum Zweck
Im Finanzamt zum Zweck
Bei Krankenkassen zum Zweck
Im Einwohnermeldeamt zum Zweck
In Krankenhäusern zum Zweck
In Großkaufhäusern und Versandhandel
zum Zweck
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Stellung im Datenverarbeitungsprozess Die jeweilige Verwendung, Gruppierung und Ordnung spezifizert den Datenbegriff weiter. Dementsprechend ist der Begriff „Daten“ nicht mehr hinreichend genau und bedarf der Präzisierung. Erstaunlich für den Einsteiger ist die Vielfalt der Anwendungen und Bezeichnungen, und dies, obwohl die Begriffe selbst nicht unbekannt sind
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Dateninhalt
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Häufigkeit der Veränderung
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Ort der Datenspeicherung
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Sicherheitsverfahren
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3. Personenbezogene Daten |
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Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Mit der Verfügbarkeit gewinnt man extrem viel Einfluss über eine Person - entsprechnd groß ist ihre Schutzbedürftigkeit. Dies zu erkennen hat übrigens eine ganze Weile gedauert und ist in ihrer Tragweite auch heute noch nicht jedem bewusst. |
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Schutzwürdige Objekte in der Datenverarbeitung
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Informationelle Selbstbestimmung:
Recht des einzelnen selbst zu bestimmen, wann, inwieweit und wem er welche persönlichen Lebensumstände mitteilt (Bestandteil der in Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes garantierten Persönlichkeitsrechte.
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Personenbezogene Daten müssen vor Missbrauch, vor allem gegen Einsicht und Zugriff Unbefugter geschützt werden
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Auffassungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Informationstechnologien
(aus: B. Lutterbeck, Die Informationsordnung der Republik. In LOG IN, Heft 1, 4.Jahrgang, Oldenbourg München 1984, S. 67) Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts enthalten die modernen Informationstechnologien Risiken, die das Recht des Bürgers auf aktive Gestaltung seiner Umwelt bedrohen. Es nennt folgende Risiken:
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5. Verwandte Themen |
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Schon wieder haben wir's mit komplexen Begriffswelten und Zusammenhängen zu tun, welche sich (wieder einmal) auch durch die gesamte Informatik hindurch ziehen und in irgendeiner Art immer eine Rolle spielen. Nichts ist wohl neben den Algorithmen so bedeutungsvoll für die Informatik, wie dei Daten. Entsprechend weit reichen auch hier die Verwandtschaften | |||||||||||||||
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© Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium Flöha | © Frank Rost im Februar 1998 |
... dieser Text wurde nach den Regeln irgendeiner Rechtschreibreform verfasst - ich hab' irgendwann einmal beschlossen, an diesem Zirkus nicht mehr teilzunehmen ;-) „Dieses Land braucht eine Steuerreform, dieses Land braucht eine Rentenreform - wir schreiben Schiffahrt mit drei „f“!“ Diddi Hallervorden, dt. Komiker und Kabarettist |