5.3. Grundsätze der Maßantragung | ![]() |
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1. Geraden
2. Gescherte Maße
3. Rundungen und Durchmesser
4. Unterbrochene und
Schnittdarstellungen
Jedes Maß
eines Teiles ist in der Zeichnung nur einmal einzutragen, und zwar in der
Ansicht, die die Zuordnung von Darstellung und Maß am deutlichsten erkennen lässt.
Dabei sind zusammengehörende Maße auch möglichst zusammen einzutragen. Maßbezugslinien
und Abmaße mit Toleranzen sind ebenfalls streng vom Techniker zu beachten und
einzuhalten.
Die Bemaßung darf nicht beliebig
vorgenommen werden. Maßbezugslinien sind Linien, auf die sich die Maße in Abhängigkeit
von Herstellung und Funktion eines Werkstückes beziehen.
Arbeiten mit Maßbezugslinien
Es ist nicht möglich und nicht nötig, ein Maß bei der Fertigung absolut genau einzuhalten. Deshalb ist eine Toleranz festgelegt. Das tatsächliche Maß darf zwischen dem Größtmaß G (dem größten zulässigen Maß) und dem Kleinstmaß K (dem kleinsten zulässigen Maß) liegen. Das Nennmaß N ist das technologisch anzustrebende Maß. Die Toleranz T ist die erlaubte Abweichung vom Nennmaß.
Daraus ergibt sich also die Gleichung: T = G - K
Die Größen, um die das Nennmaß überschritten bzw. unterschritten werden darf, heißen oberes bzw. unteres Abmaß. Bei höheren Anforderungen an die Genauigkeit werden die Abmaße an die Maßzahl geschrieben. Die Zugabe durch Abmaße liegt immer in Fertigungsrichtung. Abstandsmaße erhalten Abmaße mit ±.
Die Abbildung zeigt die Eintragung der Grenzmaße G und K in die technische Zeichnung. Das Größtmaß wird dabei über dem Kleinstmaß eingetragen.
Abmaßangaben
Die meisten Gegenstände lassen sich nicht in
ihrer natürlichen Größe darstellen. Sie sind entweder zu groß, z.B. Teile
aus dem Bauwesen, dem Verkehrswesen, der Möbelindustrie, dem Maschinenbau, des
Städtebaus oder zu klein, z.B. Objekte aus der Feinmechanik, der Optik, der
Elektrotechnik.
Was tun? Mit sehr großen Zeichnungsformaten umzugehen bzw. sehr kleine Teile in
ihrer natürlichen Größe zu zeichnen, wäre ein zu hoher Aufwand. Die Lösung
dieses Problems ist die Verwendung von Vergrößerungs- und Verkleinerungsmaßstäben,
die es ermöglichen sehr große und sehr kleine Gegenstände auf einem übersichtlichen
Format darzustellen.
Folgende Beispiele zeigen ausgewählte Maßstäbe. Sie werden in den linken
unteren Bildrand der Zeichnung gesetzt. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser
Vorgang keinen Einfluss auf die eigentliche Maßeintragung der Zeichnung hat.
Die Maße werden immer in der Originalgröße des Gegenstandes eingetragen.
- 100:1; 50:1; 2:1 (=Maßstäbe,
durch die die Abbildungungen größer werden als die Gegenstände)
- 1:1 (=Maßstab, durch den die Abbildung so groß ist wie der
Gegenstand)
- 1:2; 1:50; 1:100 (=Maßstäbe, durch die die Abbildungen kleiner werden
als die Gegenstände)
1. Maßlinien | ![]() |
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Maßlinien sind als schmale (Breite: 0,265-0,7mm) oder feine (Breite: 0,18-0,5mm) Volllinien zu zeichnen |
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Sie stehen im allgemeinen rechtwinklig zwischen den Körperkanten bzw. Maßhilfslinien |
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ihr Abstand zu den Körperkanten beträgt mindestens 10mm, der Abstand untereinander mindestens 7mm |
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die Maßlinien werden durchgezogen, wobei die Maßzahlen über den Maßlinien stehen |
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Maßlinien sollten sich mit anderen Linien und untereinander möglichst nicht schneiden |
2. Maßbegrenzungen - Maßpfeile | ![]() |
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Maßbegrenzungen
Die Übersicht zeigt einige ausgewählte Maßlinienbegrenzungen.
1 - geschwärzter Pfeil als Regelfall,
2 - offener Pfeil für rechnerunterstützt angefertigte Zeichnungen,
3 - Schrägstrich unter 45° für Bauzeichnungen,
4 - Punkt als Regelfall,
5 - Kreis als Ursprungsangabe bei einer Bezugsbemaßung
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als Maßlinienbegrenzung dienen bevorzugt ausgefüllte sowie nicht ausgefüllte Maßpfeile |
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bei Platzmangel dürfen Punkte angewendet werden. |
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auch Kreise und Schrägstriche sind als Begrenzungen erlaubt. |
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in einer Zeichnung darf allerdings nur eine Art der Maßlinienbegrenzungen angewendet werden |
3. Maßhilfslinien | ![]() |
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Maßhilfslinien werden ebenfalls als schmale Volllinien gezeichnet |
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sie ragen 2mm über die Maßpfeile hinaus und dürfen nicht von einer Ansicht in eine andere durchgezogen werden |
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Maßhilfslinien ermöglichen es, die Maßlinien außerhalb der Darstellung anzuordnen |
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das ist in den meisten Fällen notwendig, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen |
4. Maßzahlen | ![]() |
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Maßzahlen stehen annähernd in der Mitte und etwa 1mm über der Maßlinie |
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sie sind nach DIN 6776 in Fertigungszeichnungen nicht kleiner als 3,5mm hoch und dürfen nicht durch Linien getrennt oder gekreuzt werden |
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die Schreibrichtung der Maße verläuft wie die dazugehörende Maßlinie |
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Bei schräger Maßlinie können die Maßzahlen auf den Querstrich einer Bezugslinie gesetzt werden - dabei sollen die Maßzahlen möglichst in der gleichen Lage eingetragen werden, die sie an der Maßlinie gehabt hätten |
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Maßzahlen sind in Millimetern ohne Einheit anzugeben |
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wenn andere Maßeinheiten als Millimeter verwendet werden, so ist die Maßeinheit hinter die Maßzahl zu setzen, z.B. 20m oder 45° |
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Winkelmaße stehen tangential zur Maßlinie |
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alle Maße sind so einzutragen, dass sie von unten oder von rechts lesbar sind |